Allgemeine Geschäftsbedingungen / gültig ab 01.01.2010
- Der Kunde akzeptiert mit seinen Bestellungen unsere Geschäftsbedingungen.
- Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen können sich in Fällen der Behinderung durch höhere Gewalt oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung verlängern und berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung.
- Versand und Anlieferung erfolgen nach folgenden Bedingungen:
Bei Neukunden erfolgen die ersten 2 Lieferungen generell gegen Nachnahme oder Vorauskasse!
Anlieferungen erfolgen nur nach aktuellem Versandplan; generell innerhalb 3 Werktagen nach Auftragseingang.
Zwischen- oder Sonderlieferungen auch bei größeren Bestellungen sind nur nach vorheriger Absprache mit unserem Büro möglich.
Privatkunden: Der Versand ist bereits ab 1,5 kg Röstkaffee möglich und wird mit einer Versandpauschale von 4,50 € pro Paket / Bestellung berechnet. Ab einem Netto-Warenwert von 60,- bis 99,- € berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 3,- € je Paket. Ab 100,- € Netto-Warenwert versenden wir versandkostenfrei. Dies betrifft ausschließlich rabattfreie Waren; Waren mit Sonderpreisen bzw. Rabatten werden immer mit mindestens 3,- € Versandkostenpauschale belegt.
- Versandbedingungen für Gewerbetreibende:
Gewerbe und Gastronomie: Bis zu einem Netto-Warenwert von 199,- € berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 4,- € / bis max. 30 kg.
Ab Netto-Warenwert 200,- € ist der Versand Kostenfrei
Händler und Verkaufsstellen: Bis zu einem Netto-Warenwert von 299,- € berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 4,- € / bis max. 30 kg.
Ab Netto-Warenwert 300,- € ist der Versand Kostenfrei.
Nachlieferungen wegen fehlender Artikel (Lagerbestand) werden bei einer der nächsten Bestellungen mitgeliefert oder von uns separat und kostenfrei versandt.
Ersatzteile-Lieferungen erfolgen bei Einzelversand generell mit einer Versandkostenpauschale von 4,- bis 6,- €
je nach Verpackungsaufwand.
- Versicherter Versand: Alle Lieferungen sind bis zu einem Netto-Warenwert von 500,- € bei unserem Transporteur versichert. Bei Versand von Maschinen über 500,- € Netto-Warenwert an Händler und Privatpersonen, trägt der Empfänger die entsprechenden Kosten für Verpackung, Porto- und Transportversicherung. Ab einem Netto-Warenwert von 1.200,- € und einem max. Gewicht von 30 kg, entstehen keine Kosten für Verpackung und Porto. Transportversicherung wird separat berechnet.
- Den Versand nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt vor und haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für evtl. entstandene Mängel. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
- Der Kunde hat Fehlmengen oder offensichtliche Mängel binnen 6 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu reklamieren.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei der Hereinnahme von Schecks und Banklastschriften bis zu deren Einlösung und Deckung - unser Eigentum. Sonderrabatte und Sonderpreise mit vereinbartem Zahlungsziel (max. 30 Tage nach Erhalt der Ware) verlieren bei Überschreitung der Zahlungsfrist ihre Gültigkeit; Danach gelten jeweils unsere aktuellen Listenpreise für die gelieferte Ware.
- Bei Aufträgen die einen Netto-Warenwert von 3.000,- € übersteigen, wird eine Vorauszahlung von 30 % des Rechungsbetrages fällig.
- Die Zahlung ist max. innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, ebenso 2 % bei Lastschrift und 4 % bei Vorkasse. Bei Sammelrechnungen mehrerer Lieferungen oder kundenspezifischen Sonderrabatten ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, wobei hier jedoch der Skontoabzug entfällt. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert!
- Bei Zahlungsverzug, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens haben wir das Recht, auf Herausgabe der Ware zu bestehen. Der Rücktransport geht zu Lasten des Käufers.
- Bei Garantiebestimmungen für Maschinen und Geräte verweisen wir auf das Fernabnahmegesetz:
Der Lieferant verpflichtet sich, im Garantiefall so schnell wie möglich die mangelhaften Teile, die sich auf Grund schlechter Qualität des Materials oder durch Fabrikationsmängel als fehlerhaft erwiesen haben, zu ersetzen oder zu reparieren, dies erfolgt jedoch nur, soweit Mängel nicht auf folgende Ursachen zurück zu führen sind: Unkorrekten Einsatz des Gerätes, unsachgemäße Behandlung ( z. B. Überlastung) oder Beschädigung des Gerätes aufgrund von Nachlässigkeit, verkalken des Gerätes durch mangelnde Wartung, Beschädigung des Gerätes durch Personen, die nicht berechtigt sind das Gerät zu bedienen, oder die das Gerät beim bedienen bzw. Vorführen aufbrechen oder beschädigen. Die Beweispflicht obliegt dem Kunden. Die Gewährleistung beträgt bei Neugeräten grundsätzlich 24 Monate ab Lieferdatum lt. neuer Gesetzgebung seit 01.01.2002. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbestimmungen. Bei Verkauf an Händler bzw. Wiederverkäufer zu Großhandelskonditionen übernehmen wie lediglich die ab Werk übliche 12-monatige Teile-Garantie plus 6 Monate = 18 Monate (ausgenommen Verschleißteile). Es besteht jedoch die Möglichkeit einer 24-monatigen Teile-Garantie, wobei hierbei die Einkaufskonditionen individuell vereinbart werden müssen. Für gebrauchte Maschinen wird lediglich eine Gebraucht-Geräte-Garantie von max. 3 Monaten übernommen.
Alle Garantievereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Es gilt die neue Gesetzgebung über Gewährleistung und Garantie.
- Steuer-Nr.: 020 249 008 46 / EU-Nr. DE 1370935 344 / Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 66663 Merzig/Saar.
WEEE, Rücknahme Altgeräte:
Hiermit bestätigen wir unseren Kunden, dass alle ab Mai 2005 von uns in Umlauf gebrachten Geräte und Maschinen,
als Altgeräte zur Entsorgung bzw. zum Recycling auch von uns kostenlos zurückgenommen werden.
Alle von uns vertriebenen Marken und Hersteller sind im jeweiligen EU-Erzeugerland registriert.
Weiskirchen, im Mai 2007
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