Hinweis zum Röstdatum
Das Röstdatum unserer Kaffees lässt sich wie folgt ermitteln:
Bei ganzen Bohnen liegt das Röstdatum 12 Monate vor dem gestempelten MHD, bei gemahlener Ware 6 Monate vor dem MHD
Da gemahlene Ware empfindlicher auf Sauerstoff reagiert und im Vergleich zu ganzen Bohnen schneller an Aroma verliert, geben wir in diesem Fall, um unseren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, ein MHD von nur 6 Monaten an.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein „Verfallsdatum“ aber die Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach diesem Datum ist der Kaffee nicht „schlecht“ sondern immer noch zum Verzehr geeignet. Kaffee verliert über die Zeit lediglich an Aroma.







